© Erika Schneider
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Feuerwehr Oerlenbach
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Grundausbildung Truppmann Teil I

Das Ausbildungsziel der 70 Stunden umfassenden Truppmannausbildung Teil 1 ist es, dass die Lehrgangsteilnehmer grundlegende Tätigkeiten eines Feuerwehrmanns in Feuerwehreinheiten ausüben können. Die abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 ist Voraussetzung für den Feuerwehrangehörigen, um am Einsatzdienst und an allen weiteren Lehrgängen teilnehmen zu können.

Bereits mit 15 Jahren dürfen Mitglieder der Jugendfeuerwehr an dem Lehrgang teilnehmen, um mit Erreichen des 18. Lebensjahres sofort in den aktiven Dienst übernommen werden zu können. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung und des Einsatzdienstes findet im Anschluss, nach ca. 2 jähriger praktischer Erfahrung die Truppmannausbildung Teil 2 statt, welcher die Feuerwehrgrundausbildung komplettiert.

Die Grundausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte. Im theoretischen Teil bekommen die Teilnehmer grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Rechte und Pflichten, Einsatzgrundsätze im Lösch- und technischen Hilfeleistungseinsatz und Sonderaufgaben der Feuerwehr vermittelt. Außerdem werden sie für Gefahren bei Einsätzen sensibilisiert und mit der benötigten Schutzausrüstung betraut. Die in der Theorie erworbenen Kenntnisse werden dann in der Praxisausbildung vertieft und gefestigt, Handhabung von Geräten erklärt und selbst von den Teilnehmern eingesetzt.

Am Ende der Ausbildung steht eine schriftliche und praktische Prüfung an die in diesem Jahr von folgenden Jugendfeuerwehrlern bestens gemeistert wurde: Koch Michael, Kuhn Fabian, Gutgesell Tobias, Götz Maximilian und Müller Stefan.



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